Stell dir vor, du unterschreibst deinen neuen Arbeitsvertrag am 24.4, Dienstantritt ist aber erst der 1.6. In der Zwischenzeit ändern sich deine Pläne und du überlegst nun, den noch nicht angetretenen Job zu kündigen. Funktioniert das so einfach? Grundsätzlich gilt:...
Seit über 30 Jahren sind wir auf Rechtsverfahren spezialisiert. In der Rechtsverwaltung zählen wir seit Jahren zu den Marktführern in Deutschland. Für unsere Rehtsverwaltung in unserem Büro in suchen wir Rechtsanwälte (m/w/d). Was wir erwarten: Sie verfügen über...
Ab sofort haben wir eine neue Internetseite die über guenes-kollegen.de zu erreichen ist. Wir hoffen diese sagt ihnen zu. Grundsätzlich gilt: Gibt es keine Vereinbarung zur Kündigung vor Dienstantritt im Arbeitsvertrag, kann eine Kündigung noch vor Arbeitsantritt...